Informationen

JAUSE

Die Jause findet bei uns gleitend statt. Das bedeutet, dass die Kinder von ca. 7:00 bis 8:30/9:00 Uhr die Möglichkeit haben zu jausnen. Halbjährlich wird von den Eltern 50 Euro eingesammelt (Elternverein).  Das Personal tätigt den Einkauf der Jause und gemeinsam mit den Kindern wird täglich die Jause zubereitet. Weiters wird am Vormittag eine Apfeljause angeboten.

Am Tag vor einer Geburtstagsfeier wird gemeinsam mit den Kindern ein Geburtstagskuchen gebacken.

MITTAGESSEN

Das Mittagessen wird gestaffelt im „Bistro“ angeboten. Hier wird auch auf das Alter der Kinder Rücksicht genommen. So gehen z.B. die jüngeren Kinder/zeitig abgeholte Kinder in der ersten Essengruppe Mittagessen.

Unser Mittagessen wird seit 8. Jänner 2024 jeden Tag frisch von der „Volxküche“ gekocht und in den Kindergarten geliefert.

Es ist der Stadt Traiskirchen ein Anliegen, dass alle Kinder ein gesundes und warmes Mittagessen erhalten. Dabei stehen Regionalität, Saisonalität, schmackhafte Rezepte und kurze Lieferwege im Mittelpunkt und geht somit mit unseren Werten einher.

BILDUNGSZEIT

In der Bildungszeit von 8 bis 12 Uhr können die Kinder an angebotenen Aktivitäten teilnehmen.

Wir arbeiten in Kleingruppen, Großgruppen und Einzelförderung – eine individuelle Förderung ist uns ein besonderes Anliegen.

GRUPPENÜBERGREIFENDE BETREUUNG

In der Früh von 6:30 bis ca. 7:30 Uhr und von 14 bis 15:30 Uhr gibt es gruppenübergreifende Betreuung in der jeweiligen Sammelgruppe.

INFORMATIONSTAFEL

Wichtige Informationen finden Sie an den Informationstafeln im Vorhaus oder wird per KIDSFOX übermittelt.

SCHNUPPERSTUNDE & EINGEWÖHNUNG

Sobald wir nach der Kindergarteneinschreibung Ihre Platzzuweisung in unserem Kindergarten von der Gemeinde erhalten, werden wir uns bezüglich eines ersten Kennenlerntages mit Ihnen in Verbindung setzten.

Wichtige Informationen werden ausgetauscht, sowie der Verlauf der individuellen Eingewöhnung besprochen.

Zusätzlich wird es noch vor dem Sommer einen ersten Elterninfoabend im Kindergarten geben.

VERPFLICHTENDES KINDERGARTENJAHR

Betrifft alle Kinder im letzten Kindergartenjahr vor Eintritt in die Schule. Die zum Kindergartenbesuch verpflichteten Kinder haben den Kindergarten mindestens 20 Stunden pro Woche im Rahmen der Bildungszeit zu besuchen. Gerechtfertigtes Fernbleiben bei:

  • Erkrankung des Kindes oder der Eltern (Erziehungsberechtigten)
  • außergewöhnlichen Ereignissen
  • urlaubsbedingter Abwesenheit (maximal 3 Wochen während der kindergartenpflichtigen Zeit).